Denkmal-Steuerrechner Berlin

Berechnen Sie Ihre Steuerersparnis durch die Denkmal-AfA in Berlin. Mit unserem Rechner sehen Sie sofort, wie viel Sie bei einer denkmalgeschützten Immobilie in Berlin sparen können.

Grunderwerbsteuer Berlin:6%

Objektdaten

Nutzungsart

Steuerdaten

Steuertabelle
%

Finanzierung

Ihre Steuerersparnis

Gesamte Steuerersparnis141.224 €
Denkmal-AfA gesamt300.000 ۟ber 12 Jahre
Grenzsteuersatz36%inkl. Kirchensteuer
Effektive Förderquote47%Ersparnis / Sanierung

Jährliche Steuerersparnis

12.3566.1780
1
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9% AfA (Jahre 1-8)
7% AfA (Jahre 9-12)

Kumulative Ersparnis

141.224 €

Jahresübersicht

JahrDenkmal-AfAAltbau-AfAGesamt-AfAErsparnisKumuliert
127.00011.25038.25012.35612.356
227.00011.25038.25012.35624.712
327.00011.25038.25012.35637.068
427.00011.25038.25012.35649.424
527.00011.25038.25012.35661.780
627.00011.25038.25012.35674.136
727.00011.25038.25012.35686.492
827.00011.25038.25012.35698.848
921.00011.25032.25010.594109.442
1021.00011.25032.25010.594120.036
1121.00011.25032.25010.594130.630
1221.00011.25032.25010.594141.224
Gesamt300.000135.000435.000141.224 €

Denkmalimmobilien in Berlin

Steuerliche Vorteile in Berlin

In Berlin beträgt die Grunderwerbsteuer 6%. Diese Nebenkosten können Sie bei der Berechnung Ihrer Rendite berücksichtigen. Durch die Denkmal-AfA nach §7i EStG können Sie Sanierungskosten zu 100% über 12 Jahre abschreiben.

  • • Grunderwerbsteuer: 6%
  • • Notarkosten: ca. 1,5-2%
  • • Grundbuchkosten: ca. 0,5%

Denkmalschutz in Berlin

Berlin bietet als Großstadt zahlreiche denkmalgeschützte Immobilien. Die Denkmalschutzbehörde von Berlin prüft und genehmigt Sanierungsmaßnahmen, die dann für die steuerliche Förderung nach §7i bzw. §10f EStG qualifizieren.

§7i EStG - Vermietung

Bei Vermietung können Sie 9% der Sanierungskosten in den ersten 8 Jahren und 7% in den Jahren 9-12 abschreiben. Insgesamt 100% über 12 Jahre.

§10f EStG - Eigennutzung

Bei Eigennutzung können Sie 9% der Sanierungskosten als Sonderausgaben über 10 Jahre absetzen. Insgesamt 90% der Kosten.

Altbau-AfA zusätzlich

Zusätzlich zur Denkmal-AfA können Sie den Gebäudewert (ohne Grundstück) mit 2% bzw. 2,5% pro Jahr linear abschreiben.

Häufige Fragen zur Denkmal-AfA in Berlin

Was ist die Denkmal-AfA in Berlin und wie funktioniert sie?

Die Denkmal-AfA ermöglicht es Käufern von denkmalgeschützten Immobilien in Berlin, die Sanierungskosten steuerlich abzusetzen. Bei Vermietung können nach §7i EStG 9% der Sanierungskosten über 8 Jahre und 7% über weitere 4 Jahre abgeschrieben werden. Bei Eigennutzung gilt §10f EStG mit 9% über 10 Jahre.

Welche Steuerersparnis ist in Berlin bei Denkmalimmobilien möglich?

Die Steuerersparnis hängt von Ihrem persönlichen Steuersatz und den Sanierungskosten ab. Bei einem Sanierungsanteil von 200.000 € und einem Grenzsteuersatz von 42% können Sie bis zu 84.000 € über 12 Jahre sparen. In Berlin beträgt die Grunderwerbsteuer 6%.

Welche Voraussetzungen müssen für die Denkmal-AfA erfüllt sein?

Die Immobilie muss unter Denkmalschutz stehen und die Sanierungsmaßnahmen müssen mit der Denkmalschutzbehörde von Berlin abgestimmt und von ihr bescheinigt werden. Die Bescheinigung nach §7i oder §10f EStG ist Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung.

Kann ich die Denkmal-AfA auch bei Eigennutzung nutzen?

Ja, auch bei Eigennutzung können Sie von der Denkmal-AfA profitieren. Nach §10f EStG können Sie 9% der Sanierungskosten über 10 Jahre als Sonderausgaben absetzen. Dies ist einer der wenigen Fälle, in denen selbstgenutzte Immobilien steuerlich gefördert werden.

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