Zahnärztinnen und Zahnärzte: Praxisgewinn, Versorgungswerk und Denkmal-AfA
Der Gewinn einer eigenen Zahnarztpraxis ist freiberufliches Einkommen: keine Gewerbesteuer, aber voller Einkommensteuertarif. Bei 200.000 € zu versteuerndem Einkommen kostet jeder weitere Euro 44,3 % Steuer. Zuerst wirken die Hebel der Praxis und das Versorgungswerk; eine vermietete Denkmalwohnung kommt dazu, wenn der Gewinn über Jahre hoch bleibt.
Veröffentlicht am · Von der Redaktion Steuerwerk · Stand der Zahlen: September 2026, Einkommensteuertarif 2026
Wie der Praxisgewinn besteuert wird
Zahnärztinnen und Zahnärzte stehen ausdrücklich im Katalog der freien Berufe. Der Gewinn der eigenen Praxis ist deshalb Einkommen aus selbständiger Arbeit, auch wenn Sie Assistenz, Prophylaxe und Labor mit angestellten Fachkräften betreiben, solange Sie selbst leitend und eigenverantwortlich tätig sind. Gewerbesteuer fällt für eine freiberufliche Praxis nicht an.
Angestellte Zahnärzte, etwa in einem MVZ oder als Assistenz, versteuern ihr Gehalt dagegen als Arbeitslohn. Für sie gilt das meiste auf der Seite Für Ärztinnen und Ärzte. Diese Seite richtet sich an Praxisinhaberinnen und -inhaber.
Wichtig für jede Rechnung: Der Praxisgewinn ist nicht Ihr zu versteuerndes Einkommen. Davon gehen unter anderem die Beiträge zum Versorgungswerk bis zum Höchstbetrag ab. Die Zahl für jede Rechnung steht in Ihrem letzten Steuerbescheid.
Welcher Steuersatz auf den letzten Euro Praxisgewinn fällt
Ab 69.879 € zu versteuerndem Einkommen liegt der Satz bei 42 %, ab 277.826 € bei 45 % Einkommensteuer; bei Zusammenveranlagung gelten die doppelten Beträge. Dazu kommt der Solidaritätszuschlag:
| zvE | einzeln | zusammen veranlagt |
|---|---|---|
| 120.000 € | 44,3 % | 38,6 % |
| 180.000 € | 44,3 % | 47,0 % |
| 250.000 € | 44,3 % | 44,3 % |
| 350.000 € | 47,5 % | 44,3 % |
Gerechnet mit dem Rechenkern (§ 32a EStG, SolZG). Was der Grenzsteuersatz genau misst, erklärt das Lexikon.
Auffällig ist die rechte Spalte: Zahnarztpaare mit einem gemeinsamen Einkommen um 180.000 € zahlen auf den letzten Euro mehr als bei 350.000 €, weil sie in der Milderungszone des Solidaritätszuschlags liegen. Gerade dort wirkt jeder Abzug überdurchschnittlich.
Zuerst die Praxis: der Investitionsabzugsbetrag
Planen Sie eine größere Anschaffung, etwa eine Behandlungseinheit, ein Röntgengerät oder eine Fräse, können Sie bis zu 50 % der voraussichtlichen Kosten schon vorher vom Gewinn abziehen. Voraussetzung: Der Gewinn des Jahres liegt vor dem Abzug bei höchstens 200.000 €.
Beispiel: Für ein Gerät zu 80.000 € ziehen Sie 40.000 € ab. Liegt der Gewinn unter der Grenze und Ihr zu versteuerndes Einkommen bei 170.000 €, sinkt die Steuer in diesem Jahr um 17.724 €. Das ist eine Verschiebung, kein Geschenk: Im Jahr der Anschaffung wird der Betrag wieder hinzugerechnet, und kaufen Sie nicht innerhalb von drei Jahren, wird der Abzug rückwirkend gestrichen. Der Vorteil ist Liquidität, wenn die Investition ansteht.
Für eine Denkmalwohnung heißt das: Solange die Praxis selbst Investitionen braucht, haben diese Vorrang. Die Wohnung ist für die Jahre danach, wenn die Praxis läuft und der Gewinn stabil über der Grenze des Investitionsabzugsbetrags liegt.
Das Versorgungswerk und der Höchstbetrag
Beiträge zum zahnärztlichen Versorgungswerk sind Altersvorsorgeaufwendungen und bis zum Höchstbetrag als Sonderausgaben abziehbar, seit 2023 zu 100 %. Als Praxisinhaber zahlen Sie den Beitrag allein; es gibt keinen steuerfreien Arbeitgeberanteil, der wie bei Angestellten vom Höchstbetrag abgeht. Liegt Ihr Beitrag darunter, bleibt Raum für eine Basisrente. Was darüber hinausgeht, wirkt steuerlich nicht mehr, und ab dort sucht man einen anderen Hebel.
Was eine Denkmalwohnung beim Praxisgewinn bewirkt
Verluste aus Vermietung werden im selben Jahr mit dem Praxisgewinn verrechnet. Bei einer Denkmalwohnung entstehen sie planbar, weil die begünstigten Sanierungskosten zwölf Jahre lang mit 9 % und 7 % abgeschrieben werden. Rechenbeispiel mit der Wohnung des Steuer-Checks (rund 64 m², voll finanziert), ohne Kirchensteuer:
| zvE | Veranlagung | Ersparnis 2029 | Ersparnis 2026–2037 | Saldo pro Monat 2029 |
|---|---|---|---|---|
| 180.000 € | einzeln | 19.669 € | 193.022 € | +488 € |
| 250.000 € | einzeln | 19.669 € | 193.022 € | +488 € |
| 250.000 € | zusammen | 20.411 € | 199.921 € | +550 € |
Saldo = Miete + Steuerersparnis − Zinsen − Tilgung − Hausgeld und Rücklage. Unverbindliches Rechenbeispiel; Methode unter So funktioniert es.
Die Ersparnis hängt am Grenzsteuersatz, und der ist zwischen der vollen Soli-Grenze und der 45-%-Zone konstant. Deshalb unterscheiden sich die Einzelzeilen kaum oder gar nicht. Entscheidend ist deshalb nicht, ob Sie 180.000 € oder 250.000 € verdienen, sondern ob der Gewinn über die ganzen zwölf Abschreibungsjahre in dieser Höhe bleibt. Wie dieselbe Rechnung für angestellte Klinikärzte aussieht, zeigt das Rechenbeispiel für das Oberarztgehalt.
Wann die Ersparnis auf dem Konto ankommt
Als Selbständige zahlen Sie Ihre Steuer über Vorauszahlungen am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember; das Finanzamt setzt sie nach dem letzten Bescheid fest und kann sie anpassen. Die Verluste einer Denkmalwohnung mindern die Vorauszahlungen aber erst für die Jahre nach der Fertigstellung. Im ersten Jahr kommt das Geld mit dem Steuerbescheid, danach senkt es jedes Quartal die Vorauszahlung.
Wann es für Zahnärzte nicht passt
- Die Niederlassung oder Praxisübernahme steht bevor. Die Bank sieht die gesamte Schuldenlast. Eine Wohnung kurz davor kann den Rahmen für die Praxis verkleinern, und in den ersten Praxisjahren ist der Gewinn oft niedriger.
- Der Praxisverkauf ist absehbar. Ab 55 kann ein Veräußerungsgewinn einmal im Leben ermäßigt besteuert werden. Für ein Jahr mit Verkauf und Ruhestand lohnt eine eigene Rechnung, weil Ihr Steuersatz danach fällt.
- Der Gewinn schwankt stark. Rechnen Sie mit dem Gewinn eines normalen Jahres, nicht mit dem besten. Die Raten laufen auch in schwachen Jahren.
- Sie brauchen das Geld flexibel. Innerhalb von zehn Jahren ist ein Gewinn aus dem Verkauf der Wohnung steuerpflichtig.
Jeder Abzug spart höchstens Ihren Grenzsteuersatz; den Rest tragen Sie selbst. Ob das bei Ihrem Praxisgewinn aufgeht, rechnet der Steuer-Check mit Ihrem zu versteuernden Einkommen.
Verliere ich den Investitionsabzugsbetrag, wenn ich eine Denkmalwohnung habe?
Nein. Die Grenze von 200.000 € bezieht sich auf den Gewinn der Praxis. Eine privat vermietete Wohnung bringt Einkünfte aus Vermietung und ändert diesen Gewinn nicht; ihr Verlust mindert erst Ihr zu versteuerndes Einkommen.
Welches Einkommen gebe ich im Steuer-Check ein?
Das zu versteuernde Einkommen aus Ihrem letzten Steuerbescheid, nicht den Praxisgewinn und nicht den Umsatz. Beiträge zum Versorgungswerk und andere Sonderausgaben sind darin schon abgezogen.
Ich bin in einem MVZ angestellt. Gilt diese Seite für mich?
Zum Teil. Ihr Gehalt ist Arbeitslohn, Investitionsabzugsbetrag und Vorauszahlungen betreffen Sie nicht. Die Rechnung mit der Denkmalwohnung ist dieselbe; für Jahre nach der Fertigstellung kann der Verlust als Freibetrag in den Lohnsteuerabzug eingetragen werden.