Wie wir bezahlt werden, und was wir nicht tun.
Diese Website ist Werbung. Wir sagen das so deutlich, weil Sie bei einer Entscheidung dieser Größe wissen sollten, wer an ihr verdient.

Wer uns bezahlt
Wir erhalten vom Projektentwickler des denkmalgeschützten Quartiers in Nürnberg-West eine Provision, wenn aus einem vermittelten Kontakt ein Kauf entsteht. Kommt kein Kauf zustande, erhalten wir nichts. Sie zahlen uns nichts, weder für den Check noch für die Auswertung noch für die Vermittlung.
Die Provision zahlt der Projektentwickler, nicht Sie.
Was wir tun
- Wir rechnen mit einem getesteten Rechenkern aus, was eine konkrete Wohnung mit Ihrer Einkommensteuer macht: Er reproduziert die Musterberechnung des Projektentwicklers auf wenige Euro pro Jahr.
- Wir zeigen dabei auch, wann es sich nicht lohnt und was schiefgehen kann.
- Auf Ihren Wunsch rufen wir Sie an. Erst nach diesem Gespräch, und nur wenn Sie es wollen, bringen wir Sie mit dem Vertriebsteam des Projektentwicklers zusammen. Ihre Daten gehen dorthin nur mit Ihrer gesonderten, ausdrücklichen Zustimmung, um die wir Sie per E-Mail bitten und in der wir den Projektentwickler namentlich nennen. Das Verkaufsgespräch führt dann dieses Team.
Was wir nicht tun
- Wir geben keine Steuerberatung, keine Rechtsberatung und keine Anlageberatung. Die Zahlen sind unverbindliche Rechenbeispiele auf Grundlage der angegebenen Annahmen.
- Wir vermitteln keine Finanzierung und beraten nicht zu Darlehen.
- Wir sind nicht unabhängig: Wir zeigen ein einziges Objekt eines einzigen Projektentwicklers.
- Wir geben Ihre Daten nicht ohne Ihre Einwilligung weiter und verkaufen sie nicht.
Warum der Name des Projekts hier nicht steht
Die Seite beschreibt das Objekt als denkmalgeschütztes Quartier in Nürnberg-West. Name, Adresse und Unterlagen erhalten Sie im Gespräch mit uns. So bleibt nachvollziehbar, über wen der Kontakt kam, und damit, wofür wir bezahlt werden.
Unser Rat
Lassen Sie die Auswertung vor jeder Unterschrift von einer Steuerberatung Ihrer Wahl prüfen, die an dem Kauf nichts verdient. Insbesondere die Anerkennung der Verluste (§ 15b EStG) und die Bescheinigung der Denkmalbehörde gehören auf diese Liste.